Häufige Fragen zur Datenbank

Wieso habt ihr dieses Thema aufgegriffen?

Der Geschichtsphilosoph Reinhart Koselleck sprach von Historischer Gerechtigkeit und insbesondere, dass entweder alle an einem einzigen Ort geehrt werden oder dass jede Gruppe einzeln Erwähnung finden sollte. Bislang sind die Zwangsarbeiter*innen weitgehend unsichtbar geblieben: Es handelte sich in den meisten Fällen um Frauen, Männer und Kinder, die gegen Ihren Willen verschleppt wurden. Diese Datenbank gilt zunächst einmal nicht den Arbeitgebern, sondern den Arbeiter*innen, die zwischen 1939 und 1945 (und zum Teil auch darüber hinaus) im Landkreis lebten.

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Wenn meine Familie als Arbeitgeber auftaucht, bedeutet es, dass sie „Nazis“ waren?

Nein, es bedeutet zunächst einmal lediglich, dass sie direkt oder indirekt von der Verschleppung oder der Anwerbung von Millionen Menschen profitiert haben, indem sie die betriebliche Produktion aufrecht erhalten wollten. Ob sie ihre Handlung aus der Not heraus oder aus ideologischer Überzeugung gehandelt haben, das kann diese Datenbank nicht beantworten.

Dürft ihr diese Daten überhaupt veröffentlichen?

„Da die originale Karteikarten im Staatsarchiv München verwahrt werden, gelten zunächst einmal die Regelungen des Bayerischen Archivgesetzes zu schutzwürdigen persönlichen Belangen. Demnach dürfen personenbezogene Unterlagen „benützt“, also für Forschungs- und Erinnerungsprojekte ausgewertet werden, sobald die Betroffenen 10 Jahre oder länger verstorben sind (Art. 10 Abs. 3 BayArchivG). Das dürfte angesichts der Geburtsjahrgänge hier ganz überwiegend der Fall sein, auch wenn ein Nachweis jedes einzelnen Todesdatums natürlich nicht zu erbringen ist. Es ist zudem zu berücksichtigen, dass in den Karteikarten ja keine schutzwürdigen Details des persönlichen Lebens oder Familiengeheimnisse offenbart werden, sondern die Grundtatsache und die Umstände der Zwangsarbeit, an deren historischer Erforschung auf nachvollziehbarer Quellenbasis ein öffentliches Interesse besteht. Sowohl die erfassten Daten als auch die Abbildungen der Karteien können somit mit der Genehmigung des verwahrenden Archivs veröffentlicht werden. Dies entspricht auch dem Vorgehen bei vielen anderen Projekten zur wissenschaftlichen Aufarbeitung und zum Gedenken an Zwangsarbeit während der NS-Zeit.“ 

Korrespondenz mit dem Staatsarchiv München

Wie kamen diese Arbeiter*innen zu den jeweiligen Arbeitgebern?

Am Beispiel Polens kann man das gut erklären und das trifft auf auf die größte Gruppe der Erdinger Datenbank (1402 Menschen) zu.

Bereits 1939 wies Göring die Arbeitsverwaltung an, in grösserem Masse zivile polnische Arbeitskräfte zu rekrutieren. Generalgouverneur Polens Frank setzte es um. Gleich bei der Besetzung Polens hatten die deutschen Arbeitsämter Beamte hingeschickt, die Zweigstellen errichteten, um Arbeiter für das Reich zu rekrutieren. Bis Ende des Jahres registrierten sich erst 40.000 Menschen. Da in den besetzten Ländern die Wirtschaft nach der Eroberung zusammenbrach – oder von den Nazis lahmgelegt wurde – gab es viele Arbeitslose, die am Anfang eine Chance sahen, im Reich zu arbeiten. Diese “Freiwilligen” berichteten natürlich nach hause wie es ihnen ging und die Freiwilligkeit ließ bald nach.

Daraufhin mussten sich in Polen alle Arbeitslosen registrieren lassen. Für Arbeitslose wurde das Arbeitslosengeld und die Lebensmittelkarte gestrichen und sie somit gezwungen, die Arbeit anzunehmen, ob im besetzten Polen für die deutschen Besatzer oder ins Reich verschickt zu werden. Bereits ab 1940 stellte das Deutsche Reich das System auf Zwang um. Berlin forderte mindestens eine Million Arbeiter*innen. Es kam zur Einführung einer Arbeitspflicht für 18 bis 20-Jährigen und schließlich einer “Zwangswerbung”, die von der Wehrmacht, Polizei und SS durchgesetzt wurde: Razzien waren Teil des Alltags im besetzten Polen.

Die Menschen wurden an Sammelstellen im eigenen Land zusammengebracht, (sie mussten sogar ihre Arbeitskleidung mitbringen) dann in geschlossenen Güterzügen nach Deutschland gebracht und in Durchgangslager verteilt, wo man sie medizinisch untersuchte und entlauste. Die Erinnerungsberichte der weiblichen Arbeiterinnen schildern diesen Prozess als äußerst entwürdigend – siehe auch die Online-Interviews.

Konnten ausländische Arbeiter*innen untereinander heiraten?

Insbesondere auf dem Land war die Kontrolle der Polizei und der Parteistellen geringer und für die Bauern weitaus akzeptabler, dass sich die Arbeiter*innen trafen nach Ende des Arbeitstages. Dagegen ging die Gendarmerie öfters vor, da man ein Absprechen der Arbeiterschaft und koordinierte Aktionen fürchtete. Doch die Rassenhierarchie der Nationalsozialisten kannte gewaltige Unterschiede. So sind Fälle im Landkreis bekannt, als belgische Vertragsarbeiter mit deutschen Frauen eine Affäre hatten. Dies war zwar unerwünscht, aber aufgrund ihrer rassischen “Stellung” nicht ausdrücklich verboten. Dagegen konnten polnische oder sowjetische Zwangsarbeiter*innen überhaupt nicht heiraten – auch nicht untereinander. Erst nach der Befreiung war dies möglich. Zwischen Mai und Juni 1945 wurden in St. Johann allein 31 solcher Ehen geschlossen (im Vergleich: es gab in dieser Zeit nur vier deutsche Eheschließungen).

Welche Voraussetzungen mussten gegeben sein, um einen „Zwangsarbeiter“ zugewiesen zu bekommen?

Unternehmen und Bauern forderten in der Regel die Arbeitskräfte direkt beim Arbeitsamt an. In kleinere Ortschaften, so spielten die Bürgermeister und die Ortsbauernführer eine entscheidende Rolle bei der Verteilung der Arbeitskräfte. Durch die Rekrutierung von Soldaten fehlten vor allem in der Landwirtschaft und Rüstungsindustrie jede Menge Arbeiter*innen und der Bedarf wurde im Laufe des Krieges immer akuter. Erschwerend hinzu kam, dass die NS-Ideologie bis 1944 einen Einsatz der Frauen verhinderte während dies in der Sowjetunion, England und den USA regelrecht forciert wurde. Die Ankunft der Arbeiter*innen war auch eine kleine Sensation im Ort, so berichtete 1941 aus der Frontzeitung die Ortsgruppe Reichenkirchen:

„Als Arbeitskräfte erhielt die Gemeinde wieder einige polnische Landarbeiter zugewiesen, verteilt wurden diese an Schäffler, Brielmair und Eberl in Tittenkofen und Gruber Bartl in Helling.“

Neues aus der Heimat Nr. 17, 1941

Arbeitsamtbezirken wurden bestimmte Kontingente zugeteilt, die dann von Einsatzträgern (private, öffentl. Unternehmen, Landräte, Bürgermeister, Bauern, Ortsbauernführer, örtl. Parteistellen, kommunale Behörden, Kircheneinrichtungen) angefordert wurden. Letztere mussten ihren Bedarf beim Arbeitsamt melden. Das Arbeitsamt teilte daraufhin die Arbeiter zu. Familien sollten nicht auseinandergerissen werden, wurde in Praxis aber nicht immer respektiert.

Wo lag der Unterschied zwischen den ausländischen Arbeitskräften („Zwangsarbeiter“) und den hier arbeitenden Kriegsgefangenen?

Kriegsgefangene, im Erdinger Raum zählen vor allem französische und serbische, standen unter dem Schutz der Genfer Konvention und wurde somit anders behandelt. So schliefen Kriegsgefangene in Gemeinschaftsunterkünfte wie umgebaute Holzstadl, sodass sie räumlich vom jeweiligen Arbeitgeber getrennt waren. Zwangsarbeiter*innen hatten diese Schutz nicht. So kam der Persönlichkeit des jeweiligen Arbeitgebers (und die Weltanschauung) eine entscheidende Bedeutung zu. In den zahlreichen Bildern auf den Arbeitskarten erkennt man auch, dass viele Bauern die Verschleppten nach Ankunft erstmal “kleiden” und ernähren mussten, bevor diese überhaupt arbeiten konnten.

Woher kamen sie und wie wurden sie rekrutiert?

In Erding selbst kamen vor allem ab 1940 belgische, tschechische und französische Zivilarbeiter in das Stadtgebiet. Diese verfügten über einen Arbeitsvertrag verfügten und, in der Regel, gingen die meisten auch wieder nach Hause (oftmals kamen sie während ihres Heimaturlaubs während der Dienstzeit nicht mehr zurück). Auf dem Land sah die lange anders aus. Es waren neben französische Kriegsgefangene vor Allem polnische und sowjetische Zwangsarbeiter*innen, die verstärkt ab 1942 die Betriebe am Laufen hielten. Die wenigsten kamen freiwillig nach Erding. 

Heimatforscher Hans Niedermayer schrieb Februar 2000 in der Süddeutschen Zeitung eine zwölfteilige Serie zur Arbeit vom Leiter des Arbeitsamt Freising-Erding, Graf Cajetan von Spreti, in der besetzten Ukraine. So berichtete dieser, wie er und seine MItarbeiter 25.6.1943 bis 25.7.1943 763 Männer, 1.568 Frauen, 532 Kinder zwischen 10 und 14 Jahre sowie 1.083 Kinder unter 10 Jahren als Arbeitskräfte “angeworben” hatten. Darunter verstand erab 1942 vor allem die Verschleppung tausender Menschen, die so schnell wie möglich den Unternehmen zugeführt werden sollten. Willkür und Razzien durch die Wehrmacht standen für die Beamten an der Tagesordnung. Laut der aktuellen Datenbank wurden 1625 Menschen aus der ehemaligen Sowjetunion (inkl. Ukraine) in den Erdinger Landkreis verschleppt.

Wurden sie im Alltag geschlagen und misshandelt?

Ausländische Arbeiter*innen in der Industrie hatten die schlechtesten Arbeitsbedingungen. Das Leben auf dem Bauernhöfen war in der Regel weitaus “komfortabler”, solange zwischen den Arbeitgebern und den ausländischen Arbeiter*innen ein gutes Verhältnis bestand. Eine Aussprache zwischen dem Ortsbauernführer und der Gendarmerie zeigte im Jahr 1942 all die Probleme der Polizei tausende Menschen zu kontrollieren, der Gendarmeriehauptmann beklagte sich:

"Den Gendarmeriebeamten könne aber nicht zugemutet werden, daß er jedem einzelnen Bauern zur Zurechtweisung seiner Dienstboten zur Verfügung stehe, weil der Bauer selbst es scheut, sich mit dem Polen zu ‚verfeinden‘, in der Angst, der Pole könnte ihm ein Leid zufügen oder sein Anwesen in Brand stecken, wie es allgemein unter den Bauern heißt."

Gendarmeriehauptmann Erding 1942

Später sicherte man der Bauernschaft freie Hand zu, bei der eigenständigen “Züchtigung” der polnischen und sowjetischen Arbeiter*innen und fügte zugleich noch hinzu, dass man Verletzungen der Arbeiter*innen seitens der Bauernschaft nicht ahnden würde:

“Bisher sei auch kein einziger Fall zur Anzeige gebracht worden. Sollte der Pole gegen den Bauern vorgehen, dann müßte selbst eine Verletzung des Polen bei Abwehr des Angriffes als Notwehrhandlung betrachtet werden. Auch in einem solchen Falle würde der Bauer nicht zur Bestrafung angezeigt werden.”

Gendarmeriehauptmann Erding 1942​

In den Arbeitskarten wurde oftmals auch eingetragen, wenn – je nach Schwere des Vergehens – zunächst Geldstrafen, dann Haftstrafen oder Arbeitserziehungslager bei Jarzt (Freising) und schließlich die Einweisung nach Dachau über die Gestapo veranlasst wurden. Eine systematische Untersuchung der Strafen steht noch aus.

 

Wurden ausländische Arbeiter*innen medizinisch versorgt?

Das hing von der Herkunft ab, der Zeit im Krieg und wie sehr der oder die jeweiligen Arbeitgeber bereit waren, sich für die Gesundheit dieser Menschen einzusetzen. Aus den westlichen Ländern (Frankreich, Holland, Belgien) kamen fast ausschließlich männliche Arbeiter, während aus dem Osten überproportional Frauen tätig waren. Kranke oder schwangere Zwangsarbeiter*innen wurde am Anfang sofort zurückgeschickt.

Später – als der Rücktransport immer schwieriger wurde durch die Kriegssituation – kamen sie in verschiedene Heil- und Pflegeanstalten, in denen sie oft nicht überlebten. Schwangeren Frauen wurden die Kinder acht Tage nach der Geburt weggenommen, weil sie arbeiten mussten. Die Kinder kamen in Heime mit hoher Sterblichkeit, wie in Wasserburg recherchiert, oder wurden privat in Familien aufgezogen, was auf dem Land eher der Normalfall war. Die Versorgungslage war so schlecht, dass bis Kriegsende allein sechs tote Kleinkinder oder Fehlgeburten im Erdinger Krankenhaus registriert wurden – die Dunkelziffer dürfte weitaus höher liegen.

Aber bedeutet das Auftauchen meines Familiennamens, dass meine Angehörigen Menschen misshandelt haben?

Die Nationalsozialisten, Bürgermeister, Polizei und Arbeitsämter verwiesen immer wieder darauf, dass strikte Regelungen das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und „Angestellte“ regelten. So mussten z.B. die polnischen oder ukrainischen Arbeiter*innen in getrennten Zimmern untergebracht werden und durften nicht am selben Tisch essen. In der Praxis wurden diese Grenzen häufig überschritten und es kam zu Annäherungen und gar Anfreundung. ebenso kam es zu zahlreichen willkürlichen Handlungen und Denunziationen gegenüber den ausländischen Arbeiter*innen, die der Gestapo übergeben wurden. Eine Dunkelziffer bleibt die sexuelle Gewalt gegenüber den weiblichen Angestellten, die weder Deutsch sprachen noch die Möglichkeit hatten Anzeige zu erstatten. Am Ende können nur weitere Nachforschungen diese Frage angemessen beantworten. Senden Sie uns gerne eine Email, wir helfen gern weiter.

Habt ihr noch weitere Informationen, die in der Datenbank nicht auftauchen? Was ist mit dem Schicksal der aufgeführten Menschen?

Die Datenbank stellt nur einen kleinen Ausschnitt aller Informationen dar, die dem Arbeitsamt Erding-Freising zur Verfügung standen. Die Arbeitskarten beinhalten noch weitere Informationen, wie die Verweildauer beim jeweiligen Arbeitgeber und manchmal auch Kommentare, die wir ausgelassen haben. Weitere Informationen zu den einzelnen Schicksalen können in den Aarolsen Archives online recherchiert werden. Dort befindet sich die größte Datenbank aller Verschleppten.

Aber Kriegsgefangene sind doch keine Zwangsarbeiter oder? Was versteht man hier unter Zwangsarbeit?

Es ist schwierig Zwangsarbeit präzise zu definieren und das Wissen um Einzelfälle hilft zu verstehen, was eigentlich unter „Zwang“ verstanden wird. Anfang des Krieges so wurden polnische sowie belgische/niederländische Zivilarbeiter rekrutiert, die zunächst freiwillig, oder zu mindestens ohne unmittelbare Androhung von psychischer Gewalt rekrutiert wurden. So geschah es mit Vertragsarbeiter aus dem Protektorat Böhmen und Mähren, die beim Fliegerhorst arbeiteten. Der NS-Rassenhierarchie folgend, so erlaubten die Behörden, dass die Belgier/Niederländer/Tschechen Urlaub nehmen und nach Ablauf der Verträge nach Hause zurückfahren konnten. Ähnliches war bei französischen Zivilarbeiter. Doch bei den polnischen Arbeiter*innen war es in der Regel nicht mehr möglich nach der Anwerbung wieder zurück in die Heimat zu fahren. 

Der Zwangscharakter nahm auch während des Krieges noch zu, sodass verschleppte ukrainische und russische Zivilisten überhaupt keine Möglichkeit hatten, über ihren Arbeitsplatz oder Wohnort zu entscheiden. Bürgermeister, Bauern und das Arbeitsamt Freising, Außenstelle Erding, übernahm diese Entscheidungen. In diesem Kontext kann man im Jahr 1940 nicht pauschal über Zwangsarbeit für alle sprechen, während ab 1943 die Herkunft der Arbeiter*innen sehr wohl solche Aussagen zulässt.

Mein Vater musste in Frankreich/Russland/Polen/Böhmen nach dem Krieg als Zwangsarbeiter schuften, da erging es ihm doch weitaus schlimmer als den ausländischen Arbeiter*innen im Erdinger Landkreis, oder?

Das ist oftmals richtig. Im Nachhinein können wir sagen, dass Zwangsarbeit auf dem Land bei weitem nicht so schlimm war, wie andere Formen der Zwangsarbeit wie in der Rüstungsindustrie oder unmittelbar nach 1945. Doch man muss auch feststellen, dass die Soldaten und Veteranenverbände der Kommunen im Landkreis Erding an die gefallenen Kameraden erinnern, ganz gleich wo sie auf der Erde unter welchen Bedingungen auch immer gestorben sind. Davon zeugen zahlreiche Kriegerdenkmäler. Wo wird im Landkreis den verstorbenen oder lebenden Ausländern (Männer, Frauen und auch Kinder) gedacht, die hierher verschleppt wurden? Oder jenen hunderten, die hier gestorben sind?

Manchmal steht bei einigen ausländischen Namen, dass sie in Urlaub gegangen sind, also es ging ihnen gut?

Französische Arbeiter waren auf der Skala der Behandlung wie andere westeuropäischen Gruppen (z.B. aus Belgien und Holland) auf der obersten Stufe. Diese hatten Anspruch auf Heimaturlaub und oftmals kamen sie nicht zurück. Danach kamen in der Rangfolge Polen, Ukrainer und zum Schluss an unterster Stelle sowjetische und ab 1943 italienische Zwangsarbeiter, die am schlechtesten behandelt wurden. Aufgrund der Beziehung auf Augenhöhe mit den meisten französischen Arbeiter und Kriegsgefangenen entstanden auch langjährige Freundschaften, die bis in die 1980er Jahren fortdauerten – davon zeugen viele gegenseitige Besuche. Ob solche Annäherung mit polnischen und sowjetischen Zwangsarbeiter*innen ebenfalls nach dem Krieg angedauert haben, davon zeugen wenige Familiengeschichten bislang – nicht zuletzt aufgrund des Kalten Krieges.

Ich finde diese Darstellung vollkommen überzogen und denke, dass man auch meine Perspektive stärker einbringe müsste!

Sehr gut, wir sind immer auf der Suche nach einem Dialog und suchen gerne nach Geschichten, die dem System Zwangsarbeit ein menschliches Gesicht geben. Kontaktieren Sie uns und wir nehmen gerne, auch anonym, Ihre Geschichte auf für den Bestand des Museum Erding.